Preise und Richtlinien:



Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden!!!



 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tierpension Prebberede

 

 

  • Unsere Tierpension nimmt Tiere des Besitzers für einen vereinbarten Zeitraum in Pflege. Die Tiere werden artgerecht gehalten, betreut und gepflegt und mit dem vereinbarten Futter versorgt.

  • Preise und Gepflogenheiten :

  • Katzen             €  12,00 pro Tag 

  • Hunde             €   24,00 pro Tag

  • Tagesgäste     €   15,00 pro Tag

  • Bei Unterbringung von 2 oder mehr Hunden aus einen Haushalt berechnen wir auch weiterhin so wie in den verganngenen Jahren € 19 pro Hund pro Tag

  •  

  • das gewohnte Futter wird vom Herrchen und/oder Frauchen mitgebracht, um eine unnötige Futterumstellung zu vermeiden. Aufschläge für Hunde, die mit ihren Artgenossen nicht so richtig klar kommen, auf Anfrage.

 

  • Der Besitzer des Tieres ist verpflichtet den Impfpass sowie die Bescheinigung über die Durchführung einer Wurmkur vorzulegen und diese während des Aufenthaltes seines Tieres in der Pension zu belassen.

 

  • Sollten Parasiten (z.B.: Flöhe, Würmer) bei einem Tier festgestellt werden, wird das Tier sofort entsprechend behandelt. Die Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt.

 

  • Der Besitzer eines Tieres ist damit einverstanden, dass ein Tierarzt konsultiert wird, wenn die Tierpension dies für nötig erachtet. Die Kosten werden bei Abholung des Tieres beglichen. Die Tierpension
    wird vor Behandlung des Tieres versuchen, sich mit dem Besitzer telefonisch in Verbindung zu setzen.

 

  • Der Besitzer des Tieres bestätigt, dass er die Tierpension vollständig und wahrheitsgemäß über sein Tier informiert hat.

 

  • Der Besitzer eines Hundes erklärt sich damit einverstanden, dass sich dieser auf dem Pensionsgelände frei und ohne Leine bewegt.

 

  • Sollten nachträglich Besonderheiten des Tieres erkannt werden, werden entsprechende Maßnahmen (z.B. Einzelhaltung) ergriffen.

 

  • Der Besitzer eines Hundes bestätigt, dass eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, die Schäden ersetzt, die während des Betreuungs- Verhältnisses durch das Tier an anderen Tieren, Personen oder Sachen entstehen.

 

  • Wird bei einem Tier eine ansteckende Krankheit festgestellt, so trägt der Besitzer dieses Tieres die Kosten für die Behandlung seines Tieres sowie für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Tiere.

 

  • Für durch Krankheit oder Unfall verstorbene Tiere kann mit Ausnahme bei grober Fahrlässigkeit kein Schadenersatz geltend gemacht werden. Das gleiche gilt auch, wenn sich das Tier durch diverse Sicherheits- maßnahmen beißt oder sie anderweitig überwindet und dadurch entläuft.

 

  • Der Besitzer des zur Betreuung abgegebenen Tieres verpflichtet sich, dieses zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abzuholen. Jeder weitere Tag wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Betrag ist bei Abholung des Tieres zu begleichen.



 

 

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